Zahnspange

Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Juli 2015 erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit schwerer Zahnfehlstellung eine Gratis-Zahnspange. Gesundheitsministerin Oberhauser: „Damit bekommen auch Kinder aus einkommensschwachen Familien die Chance auf ein gesundes Gebiss.“

Rund ein Drittel der Kinder bis 18 Jahre werden von der neuen Leistung profitieren. Das sind etwa 30.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr. Circa 8.000 fallen in den Bereich der frühkindlichen kieferorthopädischen Behandlung, die meist mittels abnehmbaren Zahnspangen erfolgt, und an die 22.000 Kinder fallen in den Versorgungsbereich mit festsitzenden Zahnspangen ab dem 12. Lebensjahr.

Neues Leistungspaket: Von der Diagnose bis zur Behandlung

Das Leistungspaket umfasst eine kieferorthopädische Erstberatung durch einen Vertragszahnarzt oder eine Vertragszahnärztin. Ob eine schwerwiegende Fehlstellung gemäß international definierten Richtwerten (IOTN) vorliegt, wird durch einen Vertragskieferorthopäden oder eine Vertragskieferorthopädin festgestellt. Die Fehlstellung muss einen Schweregrad des internationalen Maßstabs IOTN 4 oder IOTN 5 aufweisen. Die Behandlungskosten der Zahnfehlstellungen werden sowohl bei der frühkindlichen kieferorthopädischen Behandlung als auch bei einer Behandlung mittels festsitzender Zahnspange zur Gänze von der Krankenkasse übernommen.

Für den finanziellen Mehraufwand unterstützt der Bund die neuen Leistungen mit 80 Millionen Euro jährlich. Für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ist klar, dass es sich dabei um eine „gute und sinnvolle Investition in die Zukunft unserer Kinder“ handelt. Die neuen Leistungen sieht sie als „Meilenstein für die Zahngesundheit unserer Kinder und Jugendlichen“.

 

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